Das Personenstandsgesetz wird geändert. Bis zu diesem Zeitpunkt konnte in Deutschland in das Geburtenregister nur 'weiblich' und 'männlich' eingetragen werden. Nun gilt: Kann ein Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstand ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.

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leider falsch
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